Wir führen Inhouse – Erstunterweisungen und jährliche Wiederholungsunterweisungen im Bereich PSA gegen Absturz durch.
Basis der Unterweisungen sind die aktuellen Richtlinien und Standards der gesetzlichen Unfallversicherungen DGUV 112-198/199.
Kontaktieren Sie uns jetzt und vereinbaren Sie Ihre Schulung PSA gegen Absturz und DGUV 112-198/199.
Nach § 4 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sind die Anwender von PSAgA vor der ersten Benutzung und nach Bedarf, mindestens jedoch alle 12 Monate, zu unterweisen.
Unsere Erstunterweisung PSAgA gem. DGUV 112-198 dauert einen Tag á 8 Stunden. In dieser Zeit wird den Teilnehmern von Grund auf die Funktionsweise von PSAgA vermittelt. Die einzelnen Bestandteile der Ausrüstung und die richtige Handhabung sind die Versicherung für ein unfallfreies Arbeiten in Umgebungen mit Absturzgefahr.
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist essentiell für die Sicherheit bei Höhenarbeiten. Neben der Basisschulung gemäß DGUV 112-198 ist eine zusätzliche Unterweisung nach DGUV 112-199 zur Rettung verunglückter Kollegen von hoher Bedeutung. Diese Fortbildung befähigt Mitarbeiter, im Ernstfall effizient und korrekt zu handeln. Unsere Beratung beinhaltet individuell angepasste Schulungskonzepte, die sowohl die Anwendung, als auch die Rettungstechniken abdecken, um die Sicherheitsstandards am Arbeitsplatz zu maximieren.
Gemäß DGUV Regel 112-198/199 sind Arbeitgeber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Mitarbeiter, die persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz benutzen, mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Um Ihnen und Ihren Mitarbeiter*innen unnötige Fahrt- und Hotelkosten zu ersparen, führen wir die Schulungen vor Ort beim Kunden durch. Hierfür kommen die gewohnten Arbeitsorte der Teilnehmer wie Windkraft -oder Industrieanlagen in Frage.
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist essentiell für die Sicherheit bei Höhenarbeiten. Gemäß den Vorgaben der DGUV müssen Nutzer von PSAgA umfassend geschult werden. Diese Schulungen sollten nicht nur die Handhabung der Ausrüstung abdecken, sondern auch deren Bestandteile und Funktionen detailliert erklären. Die regelmäßige Unterweisung, mindestens jährlich, ist dabei nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern auch eine unabdingbare Maßnahme für die Prävention von Unfällen. Effektive Trainingsprogramme, die über zwei Tage andauern können, tragen dazu bei, das Verständnis und die Kompetenz im Umgang mit PSAgA zu stärken.
1. Rechtliche Grundlagen:
– Arbeitsschutzgesetze, Verordnungen und Regeln
– Pflichten von Arbeitgebern und Beschäftigten
2. Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen:
– Beurteilung von Gefährdungen beim Arbeiten in der Höhe
– Festlegung von Schutzmaßnahmen unter Berücksichtigung der Hierarchie der Schutzmaßnahmen (technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen)
3. Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz:
– Auswahlkriterien für PSAgA
– Arten von PSAgA (z.B. Auffanggurte, Verbindungsmittel, Anschlageinrichtungen)
– Richtiger Gebrauch und Anlegen von PSAgA
– Prüfung und Wartung von PSAgA
– Lagerung und Pflege von PSAgA
4. Praktische Übungen:
– Anwendungstraining mit verschiedenen Typen von PSAgA
– Rettungstechniken und -übungen (DGUV 112-199)
– Selbstrettung und Fremdrettung (DGUV 112-199)
5. Rettungskonzepte (DGUV 112-199):
– Planung und Umsetzung von Rettungskonzepten
– Erste Hilfe bei Absturzunfällen
Die Schulungen sollen nicht nur theoretisches Wissen vermitteln, sondern auch praktische Fähigkeiten im Umgang mit den Schutzausrüstungen fördern. Es ist gestzlich vorgeschrieben, dass die Schulungen mindestens alle 12 Monate wiederholt werden, um das Wissen und die Fähigkeiten der Beschäftigten auf dem aktuellen Stand zu halten.
Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Inhalte eine allgemeine Übersicht bieten. Die genauen Inhalte und Anforderungen der Schulungen können je nach spezifischer Arbeitssituation und Risikobeurteilung variieren. Es ist wichtig, dass die Schulungen von qualifizierten Personen durchgeführt werden, die über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der PSAgA verfügen.
Wir beraten Sie gern
Telefon: 030 915 20 714
EMail: office@ikt-berlin.de