Absturzsicherung-Berlin
Unser Büro hilft Ihnen gern dabei, dass für Ihren Bedarf geeignete Sicherheitskonzept gegen Absturz zu entwickeln.
Brüstungsgeländer, Einzelanschlagpunkte für PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz), Abseilpunkte für die Seilzugangstechnik oder Schienen- und Stahlseilsysteme: das geeignete System zur Absturzsicherung wird entsprechend den Objekt- und Nutzungsanforderungen durch uns ausgewählt und anhand einer Gefährdungsmatrix bewertet. Im Anschluss stellen wir Ihnen das Sicherheitskonzept entsprechend den geltenden Normen in einem ausführlichen Gespräch vor.
Sobald das für Sie passende Sicherheitskonzept steht, das richtige Material ausgewählt wurde und die Rahmenbedingungen wie bspw. der Befestigungsuntergrund abschließend geklärt sind, geht es an die Montage.
Wir montieren Absturzsicherungen streng nach den Vorgaben des Herstellers. Die Arbeitsschritte, das verwendete Material, Name des Monteurs und das Datum der Montage werden umfassend und mit größter Sorgfalt dokumentiert. Nur so ist es möglich, die jährliche Prüfung in den Folgejahren durchführen zu können.
Gern prüfen wir Ihre bereits vorhandenen Absturzsicherungen und Anschlagpunkte für Sie. Vorraussetzung hierfür ist, dass eine vollständige Dokumentation der Montage vorhanden ist. Sollten Sie Zweifel oder Fragen zu einem bestehenden System haben, helfen wir Ihnen gern beratend weiter.
Bei einem kurzen Telefonat beraten wir Sie sehr gern über unsere Möglichkeiten der Planung, Montage und Prüfung von Absturzsicherungen.
Durch die enorme Bandbreite an verschiedensten Absturzsicherungen können wir an dieser Stelle keine Richtwerte aufführen. Allein der Befestigungsuntergrund kann, für das selbe Produkt, einen Kostenunterschied von 100% ausmachen.
Nach einem ausführlichen Gespräch erstellen wir Ihnen gern ein individelles Angebot für Ihr Projekt. Im Regelfall erhalten Sie dies innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der vollständigen Projektinformationen und der durchgeführten Objektesichtigung.
umfangreiche Dokumentation der Montage oder Prüfung des Sicherungssystems
Sollten Sie weitere Nebenleistungen zu Absturzsicherungen von IKT benötigen, zögern Sie nicht uns danach zu fragen. Wir bieten Ihnen stets einen zuverlässigen Service und helfen Ihnen
gern weiter.
Der Bereich Absturzsicherungen ist ein extrem breit gefächertes Feld. Die Gemeinsamkeit liegt darin, dass der (unkontrollierte) Absturz von Personen ausgeschlossen wird.
Dies kann einerseits dadurch verhindert werden, dass Personen die Bereiche mit Absturzgefahr gar nicht erst erreichen können. Dies wird beispielsweise durch Geländer oder Brüstungen erreicht.
In vielen Fällen müssen aber Wartungsarbeiten und Reparaturarbeiten direkt an Absturzkanten durchgeführt werden. Geländer können hier stören. Auch die Nutzung von Zuwegungen, wie z.B. ortfeste Leitern, sind per se mit einer direkten Absturzgefahr verbunden. In diesem Fall ist die Anwendung von PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) in Kombination mit installierten Absturzsicherungen wie z.B. fest installierten Anschlagpunkten oder Schienensystemen notwendig.
PSAgA ist die Abkürzung für Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz. Die Nutzung von PSAgA setzt eine mehrtägige Fortbildung des Anwenders voraus. Wichtig hierbei: auch der geschulte Anwender darf lediglich zuvor festgelegte und nachweislich geprüfte Anschlagpunkte nutzen.
SZP ist die Abkürzung für Seilzugangs- und Positionierungstechnik. Ein wesentlicher Unterschied zur Anwendung von PSAgA ist, dass das verwendete Sicherungssystem permanent und planmäßig belastet wird. Vereinfacht gesagt: wer permanent im Sicherungssystem hängt und arbeitet ist ein Anwender der Seilzugangs- und Positionierungstechnik. Wer das Sicherungssystem nicht belastet, sondern nur zur Verhinderung eines Absturzes damit verbunden ist, ist Anwender von PSAgA.
Eine Vielzahl relevanter Gesetze und Vorschriften regelt den Einsatz von Absturzsicherungen.
Diese Gesetze, Verordnungen und Normen ergänzen sich gegenseitig. Sie beschreiben allgemeine und konkrete Maßnahmen zur Absturzsicherung und regeln die Verantwortlichkeiten von Sicherheitsbeauftragten, Unternehmern und Gebäudebetreibern.
Anbei eine kleine Zusammenstellung von wichtigen Vorschriften:
ASR 2.1 – Technische Regeln für Arbeitsstätten von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
DGUV Information 201-056 – Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern
TRBS 2121 – Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz